Aufgaben von Sprecherausschüssen
Datum
11.06.2026
Zeit
14:00–16:30
Ort
- Geschäftsstelle FKI
- 50670 Köln
Mohrenstraße 11-17 Parkmöglichkeiten
Tel.: 0221/160010
E-Mail: info(at)fki-online(dot)de
Standardpreis
€ 395,00
Mitgliederpreis
€ 295,00
ReferentIn
Beschreibung
Leitende Angestellte haben eine Doppelrolle: Sie gestalten den wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens mit und führen die Mitarbeiter. Zum anderen sind sie selbst Arbeitnehmer. Doch wer vertritt sie, wenn es um ihre Interessen geht?
Der Sprecherausschuss ist das Sprachrohr des mittleren Managements. Spre-cherausschussmitglieder stehen an vorderster Front, wenn es um die Interessen-vertretung der Leitenden Angestellten geht. Aktuelles und fachlich fundiertes Wissen ist für sie unerlässlich, um ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten erfolgreich zu meistern.
Mit dem Seminar Aufgaben von Sprecherausschüssen (Dauer: 2,5 Stunden) vermit-telt der Referent Christian Lange die rechtlichen und praktischen Grundlagen der Sprecherausschussarbeit und bringt die Teilnehmer auf den aktuellen Stand. Die Schulung richtet sich sowohl an neu gewählte Mitglieder als auch an erfahrene Mitglieder des Sprecherausschusses zur Vertiefung. Darüber hinaus können die Teilnehmer spezifische Fragestellungen, die sich aus ihrer Tätigkeit als Sprecherausschussmitglied ergeben, rechtlich beleuchten und diskutieren lassen. Diese Fragen können bereits im Vorfeld eingereicht werden.
Inhalt
- Abgrenzung des Leitenden Angestellten zu anderen Arbeitnehmern
- Aufgaben von Sprecherausschüssen
- Mitwirkungsrechte von Sprecherausschüssen (insb. Gehaltsgestaltung, Beurteilungssysteme)
- Zusammenwirken mit Arbeitgeber, Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat und Gewerkschaften
- Unterstützung der Leitenden Angestellten durch den Sprecherausschuss
Zusätzliche Informationen
PREIS
295 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer für Mitglieder von ULA-Verbänden
395 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer für alle übrigen Mitglieder
WICHTIGER HINWEIS ZUR TRAGUNG DER TEILNAHMEGEBÜHREN:
Das Seminar vermittelt für die Sprecherausschussarbeit erforderliche Kenntnisse. Über Ihre Seminarteilnahme hat der Sprecherausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Mit diesem Beschluss ist die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gemäß § 14 Abs. 2 SprAuG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG (analog) verbunden. Unabhängig davon sollte mit Ihrem Arbeitgeber zusätzlich Einvernehmen über dessen Kostentragungspflicht hergestellt werden.

